Seit 1985 kennt auch die Schweiz die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit und zurück. Letzte Nacht war es wieder so weit. Wer wegen der Umstellung unsicher ist, findet Hilfe in der Sommerzeitverordnung des Bundes:
Art. 2 Beginn und Ende
…
2 Die Sommerzeit endet am letzten Sonntag des Monats Oktober morgens um 3 Uhr Sommerzeit. Zu diesem Zeitpunkt wird die Stundenzählung jeweils um eine Stunde
von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt.
Das wussten Sie natürlich alle. Ich ja auch. Unsicher werde ich erst, wenn der Tages Anzeiger am Samstag vor der Umstellung auf der Frontseite seine wahnsinnige Informationsgrafik publiziert:
Ähem, was muss ich jetzt genau machen? Um 8 Uhr die Uhren auf 2 Uhr zurückstellen? Und dabei die Zeit zwischen 2 und 3 Uhr besonders beachten?
So oder so erlebte die Schweiz die Zweitspanne zwischen 2 und 3 Uhr zweimal. Der Bund hat vorgesorgt, damit die zwei gleichen Stunden keine Verwirrung stiften:
Art. 3 Umstellungsstunde
Von der beim Übergang von Sommerzeit auf mitteleuropäische Zeit doppelt erscheinenden Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr morgens wird die erste Stunde mit 2 A (2 A. 01 Minute usw.), die zweite Stunde mit 2 B bezeichnet.
Um 2 B. 25 Minuten habe ich geträumt …
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Mist, schon dunkel. 🙁